Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Storytime MEDIA GmbH (in Folge „Storytime MEDIA“) und dem Auftraggeber für Beratungs- und konzeptionelle Leistungen, Designleistungen (Konzeption, Gestaltung und grafische Umsetzung), Programmier- und Entwicklungsleistungen, für Leistungen im Zusammenhang mit Kampagnen- und Projektmanagement sowie Social Media Marketing.

1.2. Die Erbringung der Leistungen durch Storytime MEDIA  erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB und der dem Angebot zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, auf die der Auftraggeber in seinen Bestellformularen oder anderweitig verweist, gelten nicht, sofern Storytime MEDIA der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von Storytime MEDIA zur Anwendbarkeit allfälliger Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kann nicht auf eine Zustimmung von Storytime MEDIA geschlossen werden.

2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

2.1. Angebote von Storytime MEDIA gelten als freibleibend.

2.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Storytime MEDIA nach Erhalt der Bestellung des Auftraggebers eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet oder mit der Erfüllung der beauftragten Leistungen begonnen hat.

2.3. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den im Angebot von Storytime MEDIA enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sofern möglich, wird Storytime MEDIA vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsgegenstandes berücksichtigen. Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.

3.2. Der Auftraggeber wird Storytime MEDIA alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung stellen und von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

3.3. Im Angebot nicht angeführte Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung nach den gültigen Stundensätzen von Storytime MEDIA erbracht oder als Fremdkosten an den Auftraggeber weiterverrechnet.

3.4. Domain und Markenregistrierung des Auftraggebers. Storytime MEDIA ist nicht zur Domainregistrierung (Anmeldung und Verwaltung) oder zur Markenregistrierung im Namen des Auftraggebers verpflichtet. Auf Wunsch des Auftraggebers wird Storytime MEDIA lediglich prüfen, ob die vom Auftraggeber gewünschte Domain oder der Markenname verfügbar ist. Storytime MEDIA ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Auftraggeber gewünschten Domain (insbesondere in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) verpflichtet. Sollte Storytime MEDIA für den Auftraggeber über gesonderte Beauftragung auch diverse Registrierungsverfahren vornehmen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Storytime MEDIA sämtliche Domaindaten und -berechtigungen zu übergeben.

3.5. Quellcode. Der Quellcode einer dem Auftraggeber übergebenen Website verbleibt bei Storytime MEDIA. Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.

4. Preise und Zahlung

4.1. Die Preise für die Leistungen von Storytime MEDIA ergeben sich aus dem Angebot und den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich exklusive Umsatzsteuer sowie exklusive allfälliger Fremdkosten, wenn diese nciht explizit im Angebot angeführt sind.

4.2. Das Entgelt für einmalige Leistungen besteht je nach Vereinbarung entweder aus dem im Angebot und in der Leistungsbeschreibung genannten Einmalbetrag oder es erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen von Storytime MEDIA. Bei Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand enthält das Angebot lediglich unverbindliche Kostenschätzungen.

4.3. Für wiederkehrende Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, besteht das Entgelt je nach Vereinbarung aus einem monatlichen Fixbetrag auf Grundlage beispielhaft kalkulierter Stunden (Retainer) oder es erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen von Storytime MEDIA. Erfolgt die vereinbarte Abrechnung mit einem monatlichen Fixbetrag (Retainer), wird ein monatliches Honorarbudget für die in der Leistungsbeschreibung angeführte Laufzeit (mindestens ein Kalenderquartal) gebucht und dem Auftraggeber monatlich in Rechnung gestellt. Mit dem monatlichen Fixbetrag sind sämtliche in der Leistungsbeschreibung des Angebots definierten Leistungen von Storytime MEDIA im Rahmen des im Angebot genannten Honorarbudgets abgegolten. Der Retainer ist grundsätzlich im jeweiligen Monat vollständig zu verbrauchen. Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen kann der Retainer vom Auftraggeber jedoch flexibel eingesetzt werden. Sollte der Auftraggeber das vom Retainer erfasste Honorarbudget in einem Monat nicht oder nicht vollständig verbrauchen oder abrufen, wird dennoch der gesamte monatliche Fixbetrag abgerechnet, jedoch kann das nicht verbrauchte Honorarbudget vom Auftraggeber in den Folgemonaten innerhalb des jeweiligen Kalenderquartals abgerufen werden. Ein Aufsummieren des Honorarbudgets über das jeweilige Kalenderquartal hinaus ist nicht zulässig. Am Ende eines Kalenderquartals oder der Vertragslaufzeit nicht abgerufene oder nicht genutzte Honorarbudgets verfallen endgültig, ohne dass dies eine Reduktion des monatlichen Fixbetrages zur Folge hat. Bei einer Überschreitung des monatlichen Honorarbudgets in einem Monat kann der über dem vereinbarten monatlichen Fixbetrag liegende Teil auf Wunsch des Auftraggebers aus einem anderen Monat des jeweiligen Kalenderquartals vorgezogen werden. Über den Retainer hinausgehende oder sonstige zusätzliche Leistungen werden quartalsweise nach den jeweils gültigen Stundensätzen von Storytime MEDIA abgerechnet. Bei der Erfassung der Stunden wird jeweils auf die nächste Viertelstunde aufgerundet.

4.4. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Sämtliche Rechnungen sind bei Rechnungserhalt binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. 

4.5. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Storytime MEDIA – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Leistungen und Lieferungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten und/oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Storytime MEDIA ist berechtigt, dem Auftraggeber alle Kosten in Rechnung zu stellen, die durch nicht fristgerechte Zahlung entstehen (wie insbesondere Mahnspesen oder Rechtsanwaltskosten).

4.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1. Bei einmaligen Leistungen (Projekten) endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung (mit Abschluss des Projekts).

5.2. Wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden je nach Vereinbarung befristet oder unbefristet mit monatlicher Kündbarkeit erbracht.

5.3. Im Falle einer Befristung endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des jeweiligen Leistungsteils nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung des Angebots genannten Zeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Unbefristete Vertragsverhältnisse können, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, wechselseitig unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

6. Inhalte und Nutzung

6.1. Die vom Storytime MEDIA erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte an den Leistungen und den von Storytime MEDIA geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Zeichnungen, Software, Dokumentationen etc.) stehen Storytime MEDIA bzw. deren Lizenzgebern zu. Die Leistungen, einschließlich allfälliger Vorarbeiten, dürfen ohne Zustimmung von Storytime MEDIA nicht verändert werden. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen, zu verwenden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einzelner oder aller Nutzungsrechte bedarf der Zustimmung von Storytime MEDIA.

6.2. Alle Rechte an von Storytime MEDIA eingebrachten, verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Programmen, Programmteilen, Quellcodes, Designs und Konzepten bleiben exklusiv bei Storytime MEDIA; diese stellen vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar.

6.3. Rechte an Werken im Auftrag des Auftraggebers: Werden vom Storytime MEDIA Werke individuell und auf Rechnung und Kosten des Auftraggebers hergestellt, so wird dem Auftraggeber das Werknutzungsrecht für sämtliche Verwertungsarten daran eingeräumt. Sollte Storytime MEDIA eigene Bilder, Grafiken, Videos Sounds und sonstige Materialien, die im Werk verarbeitet werden, einbringen, reicht das Werknutzungsrecht nur soweit Storytime MEDIA über Rechte verfügt. Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu Storytime MEDIA dabei schadlos zu halten.

6.4. Storytime MEDIA wird das Recht eingeräumt, ein Vervielfältigungsstück im eigenen Datenbestand elektronisch zu archivieren. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber Storytime MEDIA eine unwiderrufliche, nicht exklusive, gebührenfreie und übertragbare Werknutzungsbewilligung sowie das Recht ein, seinerseits weitere Werknutzungsbewilligungen zu erteilen, wobei sich diese Werknutzungsbewilligung auf die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbesserung, Verwertung und Verbreitung der Ideen, Konzepte, Strukturen und Inhalte solcher Auftragswerke bezieht. Vertrauliche Informationen werden von Storytime MEDIA jedoch nicht verwertet.

6.5. Der Auftraggeber ist allein für die Inhalte seiner Websites, SocialMedia-Präsenzen, Kampagnen und sonstigen Auftritte verantwortlich und versichert, dass durch seinen Auftritt weder Rechte Dritter (wie insbesondere Marken-, Namens-, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden, noch gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Insbesondere wird der Auftraggeber keine sitten- oder gesetzwidrigen Inhalte publizieren oder darauf hinweisen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Gleiches gilt für fremde Inhalte, auf die der Auftraggeber durch Hyperlinks oder sonst verweist.

6.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Texte, Bilder, Videos, Sounds und sonstigen Materialien zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich und versichert, diesbezüglich über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere auch über das Recht zur Verwendung im Internet. Der Auftraggeber wird Storytime MEDIA von allen Folgen allfälliger Rechtsverletzungen vollständig schad- und klaglos halten. Storytime MEDIA ist nicht verpflichtet, beigestellte Informationen, Daten, Unterlagen, Texte, Bilder, Videos, Sounds oder sonstige Materialien auf ihre Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften oder auf die mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter zu prüfen.

6.7. Storytime MEDIA übernimmt keine Verantwortung für Inhalt und Vollständigkeit des Impressums, datenschutzrechtlicher Informationen sowie sämtlicher nach den gesetzlichen Bestimmungen auf der Website oder in sonstigen Auftritten des Auftraggebers anzuführenden Angaben und Informationen (z.B. nach ECG, UGB, GewO, MedienG, KSchG, DSGVO, DSG, FernFinG etc.). Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine für derartige Inhalte verantwortliche Person bekannt zu geben.

6.8. Für den Fall, dass Storytime MEDIA vom Auftraggeber mit dem Entwurf eines Corporate Identity Designs (z.B. Logos, Schriftzüge, etc.) beauftragt wird, ist der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, dass dadurch weder Rechte Dritter (wie insbesondere Marken, Namens, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden noch gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Insbesondere ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er diesbezüglich über alle erforderlichen Rechte verfügt. Dem Auftraggeber wird empfohlen, hinsichtlich dieser Leistungen eine Markenähnlichkeitsrecherche oder sonstige Nachforschungen hinsichtlich möglicher Rechte Dritter anzustellen. Der Auftraggeber wird Storytime MEDIA von allen Folgen allfälliger Rechtsverletzungen vollständig schad- und klaglos halten.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Gewährleistung. Storytime MEDIA ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe der Leistung an den Auftraggeber besteht, zu beheben.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat und die Anzeige Storytime MEDIA zugeht, andernfalls die Leistungen von Storytime MEDIA als abgenommen gelten. Der Auftraggeber hat das Vorliegen des Mangels unverzüglich nachzuweisen. Zeigt der Auftraggeber den Mangel nicht unverzüglich an, so verliert er auch den Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat Storytime MEDIA nach seiner Wahl den mangelhaften Teil der Leistungen nachzubessern oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.

7.3. Voraussetzung jeder Mängelbehebung durch Storytime MEDIA ist, dass es sich um einen funktionsstörenden Fehler handelt, dieser reproduzierbar ist, dass dem Auftraggeber allenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos angebotene Updates oder neue Softwareversionen installiert wurden und dass Storytime MEDIA vom Auftraggeber alle für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält.

7.4. Websites, vom Storytime MEDIA programmierte und/oder entwickelte Anwendungen oder sonstige Leistungen werden in einem bestimmten Zustand übergeben. Storytime MEDIA gewährleistet lediglich die Übereinstimmung mit den bei Übergabe gültigen Spezifikationen. Insbesondere werden die jeweilige Barrierefreiheit und die Quellcodeoptimierung gemäß Leistungsbeschreibung nur zum Zeitpunkt der Übergabe gewährleistet. Nimmt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Storytime MEDIA Änderungen an den Leistungen von Storytime MEDIA vor, besteht keine Gewährleistungsverpflichtung, auch wenn der Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt. Wird im Rahmen der Fehlerdiagnose festgestellt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Ursache des Fehlers nicht in der Leistung von Storytime MEDIA liegt, hat der Auftraggeber alle hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.

7.5.  Haftung. Storytime MEDIA haftet für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

7.6. Für vom Auftraggeber vorgenommene oder veranlasste nachträgliche Veränderungen und/oder Weiterentwicklungen an den Leistungen von Storytime MEDIA und den sich daraus ergebenden Folgen ist jede Haftung und jede Gewährleistung von Storytime MEDIA ausgeschlossen. Storytime MEDIA übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für mangelnde Kenntnisse des Auftraggebers.

8.Datenschutz und Datensicherheit

8.1. Storytime MEDIA wird Daten nur unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwenden. Insbesondere wird Storytime MEDIA Daten ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Auftraggebers verwenden und alle erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen treffen. Storytime MEDIA wird nur solche Mitarbeiter heranziehen, die sich Storytime MEDIA gegenüber zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

8.2. Der Auftraggeber ist für die Sicherung von Daten und sonstigen Materialien, von Storytime MEDIA zur Erbringung der Leistungen überlassen werden, verantwortlich. Storytime MEDIA ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien zu erstellen. Jede Haftung von Storytime MEDIA für allfällige Datenverluste ist ausgeschlossen.

8.3. Wenn Storytime MEDIA als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber als datenschutzrechtlichen Verantwortlichen tätig wird, treffen die Parteien bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO die Vereinbarungen gemäß der von Storytime MEDIA zur Verfügung gestellten „Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO“.

9. Allgemeines

9.1. Der Auftraggeber erklärt, dass er den vorliegenden Vertrag als ein zum Betrieb seines Unternehmens gehörendes Geschäft abschließt.

9.2. Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, namentlich als Kunde (Referenz) von Storytime MEDIA genannt zu werden und mit einem allenfalls vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Logo in die öffentlich zugängliche Referenzliste von Storytime MEDIA aufgenommen zu werden.

9.3. Storytime MEDIA ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Storytime MEDIA abtreten oder übertragen. Storytime MEDIA ist berechtigt, die übertragenen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

9.4. Vertrauliche technische und kaufmännische Informationen, die von einer Vertragspartei zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der überlassenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden und nur im genehmigten Umfang kopiert und verwendet werden. Die in den Dokumenten enthaltenen Informationen sind Eigentum der überlassenden Partei und sind an diese auf entsprechende Anforderung und grundsätzlich bei Vertragsende zurückzugeben. Storytime MEDIA verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Storytime MEDIA wird über den Inhalt der übertragenen Leistungen sowie sämtliche Informationen und Umstände, die Storytime MEDIA im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zugegangen sind, Stillschweigen bewahren. Storytime MEDIA ist jedoch von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen es sich bedient, entbunden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Storytime MEDIA weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind Storytime MEDIA unverzüglich zurückzustellen bzw. über Aufforderung nachweislich zu vernichten, wenn der Auftraggeber die angebotenen Leistungen nicht Storytime MEDIA bestellt. Sämtliche Rechte an dem vom Storytime MEDIA dem Auftraggeber vorgeschlagenen Design des Internetauftritts, der SocialMediaProfile, der Kampagnen sowie sonstiger Auftritte verbleiben beim Storytime MEDIA. Das Design darf ohne Zustimmung durch Storytime MEDIA weder verwendet noch umgesetzt oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden.

9.6. Gerichtsstand und anwendbares Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Storytime MEDIA und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

9.7. Wirksamkeit. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.